chatarmin.com GmbH

General terms and conditions of

chatarmin.com GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

Stand: September 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Veranstaltungs-AGB“) gelten für Messen, Konferenzen, Events, Networking-Veranstaltungen und sonstige Veranstaltungen, die von der

chatarmin.com GmbH

Johannesgasse 23/5

1010 Wien

Österreich

nachfolgend „Chatarmin“, „wir“, „uns“ oder „Veranstalter“ genannt, veranstaltet werden.

Diese Veranstaltungs-AGB regeln insbesondere den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten sowie die Teilnahme an unseren Veranstaltungen.

Für unsere SaaS-Produkte Chatarmin und armincx gelten gesonderte Geschäftsbedingungen. Soweit ein Vertrag sowohl Veranstaltungsleistungen als auch andere Leistungen von Chatarmin umfasst, gelten für die jeweilige Leistung die dafür einschlägigen Bedingungen.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Veranstaltungs-AGB gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten und die Teilnahme an von Chatarmin veranstalteten Veranstaltungen.

1.2. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten.

1.3. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten gegenüber Unternehmern nur, wenn Chatarmin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. VERANSTALTER UND TICKETING

2.1. Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist Chatarmin, sofern im Rahmen des Ticketkaufs oder der jeweiligen Veranstaltung nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter genannt wird.

2.2. Für den Verkauf, die Bereitstellung und Verwaltung unserer Veranstaltungstickets verwenden wir die Ticketing-Plattform Snapticket.

2.3. Betreiber der Plattform ist:

Snapticket GmbH

Arabellastraße 30a

81925 München

Deutschland.

2.4. Snapticket stellt insbesondere die technische Infrastruktur für den Ticketshop, die Bestellung und die Bereitstellung der Tickets zur Verfügung.

2.5. Der Vertrag über die Teilnahme an unserer Veranstaltung kommt grundsätzlich zwischen dem Ticketkäufer und Chatarmin als Veranstalter zustande.

2.6. Für die Nutzung der technischen Ticketing-Plattform können ergänzend die im jeweiligen Ticketshop bereitgestellten Bedingungen von Snapticket gelten.

3. VERTRAGSABSCHLUSS UND TICKETKAUF

3.1. Die Darstellung einer Veranstaltung und verfügbarer Tickets im Ticketshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3.2. Durch Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Tickets ab.

3.3. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung von Chatarmin bzw. über das von Chatarmin eingesetzte Ticketsystem bestätigt wurde.

3.4. Die Bestellbestätigung und das Ticket werden grundsätzlich elektronisch an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung vollständige und richtige Angaben zu machen und insbesondere eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die er erreichbar ist.

3.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Erhalt der Buchungsbestätigung und des Tickets zu überprüfen.

3.7. Sollte ein Ticket nach erfolgreicher Bestellung nicht zugestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, Chatarmin bzw. den angegebenen Ticket-Support rechtzeitig vor der Veranstaltung zu kontaktieren.

4. TICKET UND ZUTRITTSBERECHTIGUNG

4.1. Das ausgestellte Ticket berechtigt den jeweiligen Ticketinhaber zum Zutritt zu der darauf bezeichneten Veranstaltung entsprechend der gebuchten Ticketkategorie.

4.2. Tickets können mit einem individuellen QR-Code oder einer vergleichbaren technischen Ticketkennung versehen sein.

4.3. Der QR-Code dient insbesondere dazu, die Gültigkeit des Tickets beim Einlass zu überprüfen, eine Mehrfachnutzung zu verhindern und den Check-in zur Veranstaltung zu dokumentieren.

4.4. Ein Ticket bzw. QR-Code darf grundsätzlich nur einmal für den Zutritt verwendet werden.

4.5. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket und insbesondere den darauf befindlichen QR-Code vor einer unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen.

4.6. Wird ein Ticket oder QR-Code kopiert, weitergeleitet oder veröffentlicht und deshalb von einem Dritten vor dem berechtigten Ticketinhaber verwendet, besteht kein Anspruch darauf, aufgrund desselben Tickets erneut eingelassen zu werden.

4.7. Über den Ticket-QR-Code findet kein automatischer Austausch von Kontaktdaten mit anderen Besuchern, Ausstellern oder Sponsoren statt.

5. PERSONALISIERTE TICKETS

5.1. Soweit Tickets personalisiert ausgestellt werden, kann Chatarmin beim Einlass einen geeigneten Nachweis verlangen, dass die Person, die das Ticket verwendet, zur Nutzung berechtigt ist.

5.2. Eine Änderung des auf einem Ticket angegebenen Namens kann von den technischen Möglichkeiten des Ticketsystems und gegebenenfalls von einer Bearbeitungsgebühr abhängig gemacht werden.

5.3. Soweit im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung nicht ausdrücklich anders angegeben, können nicht personalisierte Tickets an andere Personen übertragen werden.

5.4. Eine gewerbliche Weiterveräußerung von Tickets ohne vorherige Zustimmung von Chatarmin ist nicht gestattet.

6. PREISE UND ZAHLUNG

6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop angegebenen Preise.

6.2. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger zwingend einzubeziehender Preisbestandteile angegeben.

6.3. Abhängig von Veranstaltung, Ticketkategorie und Zahlungsart können zusätzliche Gebühren anfallen, soweit diese vor Abschluss der Bestellung transparent ausgewiesen werden.

6.4. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im jeweiligen Bestellprozess angezeigt.

6.5. Der Ticketpreis wird grundsätzlich unmittelbar mit Abschluss des Bestellvorgangs fällig.

6.6. Soweit die Zahlung durch einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt wird, können ergänzend dessen Bedingungen gelten.

6.7. Ein Anspruch auf Zutritt besteht erst nach vollständiger Zahlung des geschuldeten Ticketpreises, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

7. KEIN ANSPRUCH AUF BESTIMMTE INHALTE ODER SPEAKER

7.1. Angaben zu Speakern, Vorträgen, Workshops, Panels, Ausstellern, Sponsoren, Zeitplänen und sonstigen Programmpunkten entsprechen dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorgesehenen Veranstaltungsprogramm.

7.2. Chatarmin ist berechtigt, das Programm aus sachlichen oder organisatorischen Gründen anzupassen.

7.3. Dies umfasst insbesondere:

Änderungen des Zeitplans,

Änderungen von Räumen oder Bühnen,

Austausch einzelner Speaker,

Absage einzelner Programmpunkte,

Aufnahme zusätzlicher Programmpunkte,

Änderung der Reihenfolge des Programms sowie

Änderungen bei Ausstellern, Sponsoren oder Partnern.

7.4. Der Ausfall oder Austausch einzelner Speaker, Aussteller oder Programmpunkte berechtigt grundsätzlich nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.

7.5. Chatarmin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg aus der Teilnahme an der Veranstaltung.

Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl an Geschäftskontakten, Leads, Meetings, Verkäufen, Partnerschaften oder sonstigen geschäftlichen Ergebnissen zugesichert.

8. ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSORTES ODER -ZEITPLANS

8.1. Chatarmin kann den Veranstaltungsort, einzelne Veranstaltungsflächen, Beginn- und Endzeiten oder sonstige organisatorische Rahmenbedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Teilnehmer zumutbar ist.

8.2. Über wesentliche Änderungen werden Teilnehmer grundsätzlich über die bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten oder über die offiziellen Kommunikationskanäle der Veranstaltung informiert.

8.3. Eine unwesentliche Änderung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

9. VERSCHIEBUNG DER VERANSTALTUNG

9.1. Muss eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben werden, behält das erworbene Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit für den Ersatztermin.

9.2. Chatarmin wird die Teilnehmer über den Ersatztermin informieren, sobald dieser feststeht.

9.3. Kann einem Verbraucher die Teilnahme am Ersatztermin nicht zugemutet werden, richten sich seine Rechte nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

9.4. Bei Unternehmern können im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung abweichende Bedingungen für Verschiebungen vereinbart werden.

9.5. Weitergehende Kosten des Teilnehmers – insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Personal- oder sonstige Aufwendungen – werden nur ersetzt, soweit hierfür nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftung von Chatarmin besteht.

10. ABSAGE DER VERANSTALTUNG

10.1. Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und findet kein Ersatztermin statt, wird der für das Ticket entrichtete Eintrittspreis grundsätzlich zurückerstattet.

10.2. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über den für den Ticketkauf verwendeten Zahlungsweg.

10.3. Soweit bei der ursprünglichen Bestellung Gebühren externer Dienstleister angefallen sind, richtet sich deren Rückerstattung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters.

10.4. Weitere Aufwendungen des Kunden, insbesondere für Anreise, Hotel, Verpflegung, Visa oder sonstige Leistungen Dritter, sind nicht Bestandteil des Ticketvertrages.

10.5. Chatarmin haftet für solche Kosten nur, wenn und soweit eine entsprechende Haftung nach zwingendem Recht besteht.

11. HÖHERE GEWALT

11.1. Chatarmin ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen oder in ihrer Durchführung anzupassen, soweit ihre ordnungsgemäße Durchführung aufgrund von Umständen außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs unmöglich oder wesentlich erschwert wird.

11.2. Hierzu können insbesondere gehören:

Naturkatastrophen,

Unwetter,

Feuer,

Hochwasser,

Krieg oder Terrorgefahr,

behördliche Anordnungen oder Verbote,

Epidemien oder Pandemien,

Streiks,

erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen,

Ausfälle wesentlicher Infrastruktur,

erhebliche Energie- oder Netzausfälle,

Sicherheitsrisiken,

kurzfristige Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes oder

vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.

11.3. Die gesetzlichen Ansprüche der Kunden im Fall einer endgültigen Nichtdurchführung der Veranstaltung bleiben unberührt.

12. STORNIERUNG DURCH DEN TICKETKÄUFER

12.1. Soweit nicht ausdrücklich eine stornierbare Ticketkategorie angeboten wird oder zwingende gesetzliche Rechte bestehen, können erworbene Tickets grundsätzlich nicht einseitig storniert oder gegen Erstattung zurückgegeben werden.

12.2. Die Nichtteilnahme an einer Veranstaltung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

12.3. Dies gilt insbesondere bei persönlichen Umständen des Teilnehmers wie Krankheit, Terminüberschneidungen, Änderungen von Reiseplänen oder verspäteter Anreise, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

12.4. Kann ein Ticket nach diesen Bedingungen auf eine andere Person übertragen werden, bleibt eine solche Übertragung anstelle einer Stornierung möglich.

13. RÜCKTRITTS- UND WIDERRUFSRECHT VON VERBRAUCHERN

13.1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes („FAGG“).

13.2. Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

13.3. Soweit die Voraussetzungen dieser gesetzlichen Ausnahme auf die jeweilige Veranstaltung und den jeweiligen Ticketvertrag anwendbar sind, besteht daher auch bei einem online erworbenen Ticket kein 14-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht.

13.4. Soweit diese gesetzliche Ausnahme im Einzelfall nicht anwendbar ist, bleiben etwaige gesetzlich bestehende Rücktrittsrechte unberührt.

14. EINLASS

14.1. Teilnehmer müssen auf Verlangen ein gültiges Ticket vorweisen.

14.2. Bei personalisierten Tickets kann zusätzlich ein geeigneter Identitätsnachweis verlangt werden.

14.3. Der Einlass kann verweigert werden, wenn:

kein gültiges Ticket vorliegt,

das Ticket bereits verwendet wurde,

ein Ticket offensichtlich manipuliert oder gefälscht wurde,

die Identität bei einem personalisierten Ticket nicht festgestellt werden kann,

der Teilnehmer gegen Sicherheitsvorschriften verstößt oder

ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

14.4. Chatarmin kann angemessene Sicherheits- und Taschenkontrollen durchführen bzw. durch den Betreiber des Veranstaltungsortes oder Sicherheitsdienstleister durchführen lassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.5. Teilnehmer müssen ausreichend Zeit für Einlass- und Sicherheitskontrollen berücksichtigen.

15. HAUSORDNUNG UND VERHALTEN AUF DER VERANSTALTUNG

15.1. Teilnehmer haben die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes sowie angemessene Weisungen von Chatarmin, dem Betreiber der Veranstaltungsstätte und eingesetztem Sicherheits- und Veranstaltungspersonal zu beachten.

15.2. Verboten sind insbesondere:

Gewalt oder Gewaltandrohungen,

Belästigung oder Diskriminierung anderer Personen,

gefährliches oder erheblich störendes Verhalten,

Mitbringen verbotener oder gefährlicher Gegenstände,

vorsätzliche Beschädigung fremden Eigentums,

unbefugter Zutritt zu abgesperrten Bereichen,

Manipulation von Sicherheits- oder Veranstaltungseinrichtungen sowie

sonstige rechtswidrige Handlungen.

15.3. Teilnehmer, die trotz Aufforderung gegen diese Regeln verstoßen oder andere Besucher, Mitarbeiter, Speaker oder Aussteller gefährden oder erheblich beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

15.4. Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

16. AUFZEICHNUNGEN UND GEWERBLICHE NUTZUNG

16.1. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer für private Zwecke sind grundsätzlich zulässig, soweit im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung keine abweichende Regelung bekanntgegeben wird.

16.2. Aufnahmen dürfen andere Teilnehmer, Speaker, Aussteller oder den Veranstaltungsablauf nicht unangemessen beeinträchtigen.

16.3. Professionelle oder gewerbliche Foto-, Film-, Streaming- oder Tonaufnahmen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von Chatarmin.

16.4. Insbesondere ist eine vollständige oder weitgehende Aufzeichnung, Übertragung oder kommerzielle Verwertung von Vorträgen, Workshops oder sonstigen geschützten Programminhalten ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber nicht gestattet.

17. FOTO-, VIDEO- UND TONAUFNAHMEN DURCH CHATARMIN

17.1. Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Chatarmin oder von uns beauftragte Dienstleister erstellt werden.

17.2. Die datenschutzrechtlichen Informationen hierzu finden Teilnehmer in unseren jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen und gegebenenfalls in ergänzenden Informationen für die konkrete Veranstaltung.

17.3. Teilnehmer, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können sich an das Veranstaltungsteam wenden. Chatarmin wird entsprechende Interessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.

18. GEISTIGES EIGENTUM

18.1. Sämtliche von Chatarmin bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Marken, Logos, Grafiken, Präsentationen und sonstigen Materialien sind urheber-, marken- oder anderweitig rechtlich geschützt, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen.

18.2. Der Erwerb eines Tickets überträgt keine geistigen Eigentumsrechte an solchen Materialien.

18.3. Teilnehmer dürfen ihnen überlassene Unterlagen grundsätzlich für ihre eigenen persönlichen bzw. internen geschäftlichen Zwecke verwenden.

18.4. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Vervielfältigung, gewerbliche Verwertung oder Weitergabe bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt ist.

18.5. Marken und Logos von Chatarmin dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht in einer Weise verwendet werden, die den Eindruck einer Partnerschaft, Unterstützung oder offiziellen Verbindung mit Chatarmin erweckt.

19. AUSSTELLER, SPONSOREN UND DRITTE

19.1. Auf unseren Veranstaltungen können Unternehmen, Sponsoren, Aussteller, Speaker und sonstige Dritte eigene Produkte, Dienstleistungen oder Inhalte präsentieren.

19.2. Diese Dritten handeln grundsätzlich in eigener Verantwortung.

19.3. Chatarmin wird nicht allein dadurch Vertragspartner eines Teilnehmers hinsichtlich Produkten oder Leistungen eines solchen Dritten, dass dieser auf unserer Veranstaltung präsent ist.

19.4. Verträge, die ein Teilnehmer unmittelbar mit einem Aussteller, Sponsor oder sonstigen Dritten abschließt, bestehen ausschließlich zwischen den jeweiligen Vertragsparteien.

19.5. Chatarmin übernimmt keine Gewähr für Aussagen, Angebote, Produkte oder Leistungen unabhängiger Dritter, soweit Chatarmin diese nicht ausdrücklich selbst als eigene Leistung anbietet.

20. NETWORKING UND GESCHÄFTSKONTAKTE

20.1. Unsere Veranstaltungen können der Vernetzung von Teilnehmern, Unternehmen, Ausstellern, Sponsoren und Speakern dienen.

20.2. Chatarmin garantiert jedoch nicht, dass bestimmte Personen oder Unternehmen an der Veranstaltung teilnehmen oder dass bestimmte Kontakte zustande kommen.

20.3. Ebenso besteht keine Garantie dafür, dass sich aus einer Veranstaltung Geschäftsabschlüsse, Partnerschaften, Leads, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Vorteile ergeben.

20.4. Kontaktdaten eines Teilnehmers werden nicht allein aufgrund seiner Teilnahme oder aufgrund des Scannens seines Eintrittstickets beim Einlass an Aussteller oder Sponsoren weitergegeben.

21. GARDEROBE UND EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

21.1. Teilnehmer sind grundsätzlich selbst für die von ihnen zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände verantwortlich.

21.2. Chatarmin übernimmt keine Verwahrungspflicht für Gegenstände, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommen werden.

21.3. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen haftet Chatarmin nach den gesetzlichen Bestimmungen und den in diesen AGB geregelten Haftungsgrundsätzen.

21.4. Sofern der Veranstaltungsort einen eigenen Garderoben- oder Aufbewahrungsservice anbietet, können hierfür die Bedingungen des jeweiligen Betreibers gelten.

22. HAFTUNG VON CHATARMIN

22.1. Chatarmin haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

22.2. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird nicht beschränkt.

22.3. Ebenso bleiben gesetzliche Haftungsansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt.

22.4. Gegenüber Unternehmern haftet Chatarmin bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

22.5. Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Geschäftschancen oder reine Vermögensfolgeschäden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

22.6. Chatarmin haftet insbesondere nicht für einen bestimmten geschäftlichen Erfolg der Teilnahme an der Veranstaltung.

22.7. Die in unseren allgemeinen SaaS-Bedingungen enthaltenen Haftungsgrenzen gelten nicht automatisch für Verbraucher im Rahmen eines Veranstaltungstickets.

22.8. Gegenüber Verbrauchern werden Haftungsbeschränkungen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang angewendet.

23. HAFTUNG DES TEILNEHMERS

23.1. Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden.

23.2. Dies gilt insbesondere für Schäden an:

Veranstaltungsräumen,

technischen Einrichtungen,

Mobiliar,

Ausstellungsständen,

Eigentum anderer Teilnehmer,

Eigentum von Chatarmin oder

Eigentum des Betreibers der Veranstaltungsstätte.

24. VERFÜGBARKEIT VON DIENSTEN DRITTER

24.1. Soweit für die Veranstaltung Leistungen oder technische Systeme Dritter eingesetzt werden, kann Chatarmin deren ununterbrochene Verfügbarkeit nicht uneingeschränkt garantieren.

24.2. Dies betrifft insbesondere Ticketing-, Zahlungs-, Internet-, Mobilfunk- oder sonstige technische Infrastrukturen.

24.3. Kurzfristige technische Störungen berechtigen nicht automatisch zu einer Rückerstattung des Ticketpreises, wenn die Veranstaltung im Wesentlichen durchgeführt werden kann.

25. AUSSTELLER- UND SPONSORINGBUCHUNGEN

Die folgenden Regelungen gelten zusätzlich, wenn ein Unternehmen bei Chatarmin einen Messestand, eine Sponsoring-Leistung, eine Partnerpräsenz oder eine vergleichbare gewerbliche Leistung bucht.

25.1. Vertragsabschluss

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Sponsoring- bzw. Ausstellervereinbarung.

Ein individuelles Angebot bzw. eine individuelle Vereinbarung hat im Fall eines Widerspruchs Vorrang vor diesen Veranstaltungs-AGB.

25.2. Leistungen

Die gebuchten Leistungen können insbesondere umfassen:

Stand- oder Präsentationsflächen,

Tickets,

Branding,

Sponsorennennungen,

Werbeflächen,

Aufnahme in Veranstaltungsunterlagen,

digitale Präsenz,

Vortrags- oder Workshop-Slots und

sonstige individuell vereinbarte Leistungen.

Chatarmin darf aus organisatorischen Gründen angemessene Änderungen vornehmen, sofern der wesentliche Charakter des gebuchten Pakets erhalten bleibt.

25.3. Standflächen

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Fläche vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.

Aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen kann eine vergleichbare andere Fläche zugewiesen werden.

Eine Untervermietung oder Weitergabe einer Standfläche an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Chatarmin.

25.4. Aufbau und Abbau

Aussteller sind verpflichtet, die bekanntgegebenen Aufbau- und Abbauzeiten einzuhalten.

Fluchtwege, Notausgänge, Verkehrsflächen und Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit freigehalten werden.

Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass seine Installationen, technischen Geräte und sonstigen Einrichtungen den geltenden gesetzlichen, behördlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

25.5. Materialien und Rechte

Der Aussteller bzw. Sponsor gewährleistet, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Marken, Logos, Bilder, Videos, Texte und sonstigen Materialien berechtigt ist.

Er räumt Chatarmin die für die Durchführung und Bewerbung der jeweiligen Veranstaltung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.

25.6. Keine Erfolgsgarantie

Chatarmin schuldet keine bestimmte Besucherzahl, Anzahl von Leads, Geschäftskontakten, Medienreichweite, Verkäufe, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

26. STORNIERUNG VON AUSSTELLER- UND SPONSORINGBUCHUNGEN

26.1. Für Aussteller-, Sponsoring- und Partnerbuchungen gelten vorrangig die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.

26.2. Fehlt eine individuelle Regelung, kann Chatarmin für eine vom Vertragspartner gewünschte Stornierung eine angemessene Stornogebühr verlangen, die den bereits entstandenen Aufwendungen sowie der verbleibenden Möglichkeit zur anderweitigen Vermarktung der gebuchten Leistung Rechnung trägt.

26.3. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Chatarmin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

26.4. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

27. DATENSCHUTZ

27.1. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ticketkäufen und Veranstaltungen finden Sie in den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen von Chatarmin.

27.2. Soweit externe Dienstleister wie Snapticket eingesetzt werden, gelten ergänzend die für deren jeweilige Verarbeitung einschlägigen Datenschutzhinweise.

28. ÄNDERUNGEN DIESER VERANSTALTUNGS-AGB

28.1. Für den einzelnen Ticketvertrag gelten grundsätzlich die Veranstaltungs-AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Fassung.

28.2. Änderungen dieser Veranstaltungs-AGB wirken nicht ohne Weiteres rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge.

28.3. Chatarmin kann die Bedingungen für zukünftige Veranstaltungen jederzeit anpassen.

29. SALVATORISCHE BESTIMMUNG

Sollte eine Bestimmung dieser Veranstaltungs-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

30. ANWENDBARES RECHT

30.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und, soweit zulässig, des UN-Kaufrechts.

30.2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

31. GERICHTSSTAND

31.1. Für Unternehmer wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungs-AGB die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

31.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

32. KONTAKT

Bei Fragen zu Tickets oder zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:

chatarmin.com GmbH

Johannesgasse 23/5

1010 Wien

Österreich

E-Mail: operations@chatarmin.com

chatarmin.com GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Stand: September 2026